Gemeinschaft

Bundesverfassungsschutzpräsident: „Die Handlungsgrundlage von Milli Görüs ist der Koran.“

09. Mai 2006

Auf der Ausstellung „Die missbrauchte Religion – Islamisten in Deutschland“ in Berlin beantwortete der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, die Fragen der türkischen Tageszeitung Milliyet. Fromm meinte, dass die Mehrheit der Muslime Achtung vor dem Grundgesetz hätten, vermeintlich „radikale“ Organisationen wie die Milli Görüs jedoch unter Beobachtung stünden. Grund für die Beobachtung der IGMG sei, dass ihre Handlungsgrundlage der Koran sei. Weiterhin unterteilte er die Muslime in zwei Kategorien: „Diejenigen, die ihre Religion friedlich ausüben und diejenigen, die religiös radikale Ziele verfolgen.“

„Milli Görüs ist eine Organisation, die nach religiösen Regeln handeln möchte“, sagte Fromm. Sie akzeptiere weder das Grundgesetz, noch, dass die Staatsmacht vom Volke ausgeht und durch Wahlen bestimmt wird. Die Handlungsgrundlage der IGMG lege der Koran fest; dieses widerspreche nach Meinung Fromms rechtsstaatlichen Grundsätzen. „Deshalb wird sie weiterhin beobachtet, auch wenn keine Straffälligkeit festzustellen ist.“

Juristen nahmen Fromms Aussagen mit Bedenken auf. Eine koranorientierte Haltung als Widerspruch zur Verfassung darzustellen, sei besorgniserregend.

Die Behauptungen, die in den Berichten der Verfassungsschutzämter über die IGMG veröffentlich wurden, waren in verschiedenen Bundesländern Anlass für gerichtliche Verfahren. Zuletzt hat das Landesamt für Verfassungsschutz NRW eingeräumt, Unwahrheiten über die IGMG verbreitet zu haben.

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