Gemeinschaft

Die Vorbereitung für die Pilgerfahrt

18. November 2003

Kurze Zeit vor Beginn der Pilgerfahrt werden in allen unseren Regionen „Bildungsseminare zur Pilgerfahrt' durchgeführt. In diesen Seminaren werden die Pilger über die Pilgerfahrt und über die praktische Durchführung dieser religiösen Pflicht informiert. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist dringend zu empfehlen. Zugleich erhalten Sie hier wichtige aktuelle Informationen zum Reiseablauf.

Jedem Pilger,der sich anmeldet, wird eine Videokasette und ein Handbuch zur Pilgerfahrt übergeben. Sie sollten sich dieses Video vor der Pilgerfahrt ansehen und das Handbuch möglichst mehrmals lesen, damit sich der Ablauf gedanklich einprägt.
Diejenigen, die direkt nach Mekka fliegen, sollten auf jeden Fall ihren Ihram und ihr Schuhwerk in ihrem Handgepäck dabei haben, um vor Landung in Jeddah adäquat gekleidet zu sein.

Diejenigen, die zuerst nach Medina fliegen, können Ihram und Schuhwerk in Madinah erwerben. Bekanntlich ist für Frauen keine besondere Kleidung (Ihram) vorgeschrieben.

Für die Beantragung des Visums erforderliche Unterlagen:

    • Der Reisepass: Muß ab dem Abflugtag mindestens noch für weitere 6 Monate gültig sein.
    • Die Aufenthaltserlaubnis: muss mindestens noch für weitere 6 Monate gültig sein.
    • Im Bereich für Visaeinträge müssen mindestens 2 gegenüberliegende Seiten frei sein. Vor dem Einreichen für den Visa-Antrag sollten die wichtigen Seiten des Reisepasses fotokopiert und an sicherer Stelle aufbewahrt werden.
    • Drei Lichtbilder.
    • Das ausgefüllte „Antragsformular für die Pilgerfahrt '. (Dieses Antragsformular kann von unserer Zentrale, den Zentren der Regionen und den Gemeinden bezogen werden.)
    • Während der Anmeldung zur Pilgerfahrt in den Gemeinden und in den Zentren der Regionen sollten Sie vor dem Unterschreiben die Rückseite des von Ihnen ausgefüllten „Antragsformulars für die Pilgerfahrt 'gründlich lesen.
    • Mindestens 700 Euro des Preises muß bei der Anmeldung und der Rest spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Pilgerfahrt bezahlt sein.
    • Impfausweis: Die Impfung „Meningokokken A+C ' muss im Impfausweis eingetragen sein. Diese Impfung kann der Hausarzt durchführen. Die aus Deutschland kommenden Pilger müssen auf dem Flughafen den Impfausweis bei sich haben und auf Anfrage vorzeigen.

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