Pressemitteilung

Erfassung „antimuslimischer“ Straftaten: IGMG begrüßt nordrhein-westfälischen Landtagsbeschluss

04. Juli 2014

„Bereits seit Jahren weisen wir gemeinsam mit anderen islamischen Religionsgemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen darauf hin, dass Straftaten gegen Muslime und islamische Einrichtungen separat erfasst werden müssen. Erst kürzlich haben wir anlässlich des fünften Jahrestages der Ermordung von Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht darauf hingewiesen, dass dies ein unzumutbarer Zustand ist, wenn solche Straftaten unter dem Phänomen „Fremdenfeindlichkeit‘ erfasst werden. Muslime sind keine Fremde!

Insofern begrüßen wir den nordrhein-westfälischen Landtagsbeschluss, wonach das Land auf der Bundesebene darauf hinwirken soll „šantimuslimisch‘ motivierte Straftaten separat zu erfassen und gegebenenfalls seine eigene Statistik zu ändern. Allerdings sollte die Bezeichnung „šantimuslimisch‘ nicht zu eng definiert werden, dass nur Straftaten erfasst werden, die explizit gegen Personen begangen werden. Islamfeindlich motivierte Straftaten müssen in ihrer gesamten Bandbreite erfasst werden, um daraus Schlussfolgerungen für wirksame Gegenmaßnahmen ziehen zu können.“

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