Pressemitteilung

IGMG begrüsst Einigung von Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit der Kommission für Islamisches Schlachten (KIS)

18. Februar 2002

Damit ist nach Ansicht von Herrn Ücüncü gewährleistet, dass Muslime auf die Ihnen gebotene Weise das Opferfest in Deutschland begehen können. „Unkontrollierte Handlungen oder gar „Privatschlachtungen“ werden verhindert und den Anforderungen des Tierschutzes wird im vollen Umfang entsprochen“, hiess es weiter.

Die Kommission für islamisches Schlachten (KIS) wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Muslimen erlaubt ohne zuvorige Betäubung, ähnlich wie bei den Juden, Tiere zu Schächten, von den beiden Spitzenverbänden der Muslime, Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und Zentralrat der Muslime gegründet.

Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen und personellen Sachverhalte, zunächst Übergangslösungen mit den zuständigen Behörden und Fachverbänden auszuhandeln.

Langfristig soll Sie bei der Festlegung der Standards beim Gesetzgeber mitwirken, mittels Kontrollinstanzen die ordnungsgemässe islamische Schlachtung überwachen und mit einer Zertifizierungsinstanz Betriebe und Fleischprodukte kennzeichnen.

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