Pressemitteilung

IGMG-Vorsitzender Karahan: „Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts ist mit freiheitlich-demokratischen Werten nicht vereinbar“

06. Juni 2008

In einer ersten Mitteilung nach Verkündung der Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts zur Verfassungsänderung, die das Kopftuch für Studentinnen in Hochschulen grundsätzlich erlaubt, sagte er: „Für eine endgültige Bewertung sollten wir zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Der ersten Verlautbarung des  Gerichts ist jedoch zu entnehmen, dass das Gericht in seiner Entscheidung auf Artikel 2 und 4 der türkischen Verfassung Bezug genommen hat“.

„Demnach wird davon ausgegangen, dass das Kopftuch sich gegen den Laizismus und die Prinzipien der Republik richtet. Mir fällt es sehr schwer, diese Auffassung der Richter nachzuvollziehen. Solche Entscheidungen resultieren einem ideologischen Verständniss, das sich mit der Türkei im 21. Jahrhundert nicht verträgt“.

„Das Tragen des Kopftuchs ist ein Freiheitsrecht. Niemand trägt das Kopftuch in der Absicht der Zuwiderhandlung gegen die Republik. Der einzige Grund für das Tragen eines Kopftuchs ist die Befolgung eines religiösen Gebots. Die absolute Mehrheit der türkischen Bevölkerung lehnt Kopftuchverbote vehement ab. Dies hat auch die in dieser Form selten vorgekommene große Zustimmung in der türkischen Nationalversammlung für die Verfassungsänderung gezeigt. Diese nun vorliegende Entscheidung des Verfassungsgerichts verletzt die Volkssouveränität und ist mit einer freiheitlichen Demokratie nicht vereinbar. Wir wünschen uns eine freiheitliche und demokratische Türkei, die ihren Studentinnen den Weg zur Bildung nicht versperrt.“

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