Gemeinschaft

IGMG-Vorsitzender Karahan ist von der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte enttäuscht

03. Juli 2004

Der Vorsitzende der IGMG, Yavuz Celik Karahan, brachte in einer Erklärung seine Enttäuschung über die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte(EuGHMR) in dem Fall Leyla Sahin gegen die Türkei zum Ausdruck. Leyla Sahin war bis 1998 Medizin-Studentin der Universität Istanbul. Nachdem der Dekan der Universität im Februar 1998 ein Verbot für Bärte und Kopftücher an der Universität aussprach, wurde Sahin im März 1998 die Teilnahme an jeglichen universitären Veranstaltungen verwehrt. Die Klagen vor türkischen Gerichten führten zu keinem Erfolg, sodass sie schließlich im November 1998 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte. Der Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage der Medizinstudentin jedoch in allen Punkten einstimmig ab.

„Die Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte im Leyla Sahin-Fall ist unzutreffend, mehr politisch als juristisch“, sagte Karahan. Er wies darauf hin, dass diese Entscheidung selbst nicht dem Maßstab gerecht werde, an dem es den Fall messen sollte, nämlich der europäischen Menschenrechtskonvention. „Was für ein Widerspruch, dass die Entscheidung, die ein Menschenrechtsgericht fällt, selbst gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, an die das Gericht doch gebunden ist“, so Karahan. „Es darf nicht verwundern, dass diese Entscheidung eines Gerichts, dass sich selbst nicht an die Kriterien hält, über die es wachen sollte, mehr als streitig ist.“

Weiterhin brachte Karahan seine Hoffnung für die Zukunft zum Ausdruck: „Wir hoffen, dass zumindest der große Senat diese, der Ungleichbehandlung Auftrieb gebende Entscheidung noch einmal bewertet und diesen schwerwiegenden Fehler behebt.“

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