Gemeinschaft

KRM begrüßt das Urteil gegen Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

19. Oktober 2012

Der KRM begrüßt das Urteil des Berliner Gerichts: „Es ist ein wegweisendes Urteil. Erfreulich ist, dass das Gericht klar festgestellt hat, dass die Benachteiligung einer Frau wegen ihrer religiösen Überzeugung ohne sachlichen Grund rechtswidrig ist. Kopftuchverbote sind nicht nur integrationshemmend, sondern wirken vor allem diskriminierend und ausgrenzend gegen muslimische Frauen. Wir hoffen, dass auch Länder, die ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verhängt haben, ihre Entscheidung überdenken. Insbesondere der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit und der gleichberechtigten Partizipation von muslimischen Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt muss hier besonders beachtet werden.“ so Erol Pürlü, Sprecher des KRM.

Der Koordinationsrat der Muslime wurde im März 2007 von den vier großen Dachverbänden DITIB, Islamrat, ZMD und VIKZ gegründet. Er organisiert die Vertretung der Muslime in Deutschland und ist Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft.

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