Pressemitteilung

Landtagsanhörung bestätigt Kritik des KRM am NRW-Gesetzesentwurf zum islamischen Religionsunterricht

16. September 2011

„Viele der Kritikpunkte, die der KRM in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ausgeführt hat, wurden von den Experten im Ergebnis bestätigt. Zahlreiche Experten bewerteten den Entwurf als religionsverfassungsrechtlich problematisch und warnten vor einem am Ende verfassungswidrigen Gesetz. Befürworter des Entwurfes sprachen von einem rechtspolitisch sinnvollen Schritt, konnten die rechtlichen Bedenken jedoch nicht ausräumen.

Auf Kritik stieß insbesondere die Bewertung des Status der islamischen Religionsgemeinschaften in dem Gesetzesentwurf. Hier wurde vor einem ‚partiellen Dispens des Verfassungsrechts‘ gewarnt. Es könne kein Religionsunterricht ohne Religionsgemeinschaft geben. Die Vorbehalte des Landes gegenüber den Religionsgemeinschaften und der Einrichtung eines vollwertigen Religionsunterrichtes nach Art. 7 Abs. 3 GG konnte von den meisten Experten nicht nachvollzogen werden. Es stehe außer Frage, dass die Moscheegemeinden Religionsgemeinschaften sind. Die bestehenden Verbände seien dann entweder als Zusammenschlüsse von Religionsgemeinschaften ebenfalls Religionsgemeinschaften oder könnten zumindest in Vertretung für die Moscheegemeinden auftreten. In beiden Fällen könne das Land mit diesen Ansprechpartnern konkret einen verfassungsgemäßen Religionsunterricht einrichten.

Andernfalls sei zweifelhaft, ob der einzurichtende Unterricht nach dem bisher vorgelegten Gesetzesentwurf der Landesregierung tatsächlich ein vollwertiger islamischer Religionsunterricht sein könne. Vielmehr würde es nur eine Weiterentwicklung des bisher bekannten Islamkundeunterrichts darstellen, da das Mitwirkungsrecht der muslimischen Gemeinschaften zu sehr beschnitten würde. In seiner jetzigen Form greife der laut Gesetzesentwurf vorgesehene Beirat massiv in das Selbstbestimmungsrecht der islamischen Religionsgemeinschaften ein. Insbesondere die Legitimation der nicht-gemeinschaftsangehörigen Mitglieder des zu konstituierenden Beirates wurden angezweifelt, da diese nicht auf die Bevollmächtigung einer Religionsgemeinschaft verweisen könnten. Zudem wurde auch davor gewarnt, dass aufgrund eines möglichen Dissenses zwischen diesen Mitgliedern und den Gemeinschaftsvertretern am Ende der Staat in Form des Schulministeriums darüber entscheiden müsste, was Islam ist und was nicht. Laut Experten bedeutet dies einen massiven Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gebotene Neutralitätsprinzip.

Die Landesregierung ist nun aufgefordert, die Kritik am Gesetzesentwurf ernst zu nehmen und ernsthaft und konstruktiv den Dialog mit den muslimischen Gemeinschaften aufzunehmen. Die Bedenken und die Kritik der Experten waren gewichtig, eindeutig und konnten nicht ausgeräumt werden.

Die größten islamischen Religionsgemeinschaften bieten sich seit Jahren im KRM als gemeinsame Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht und alle anderen Bereiche der Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften an. Nun liegt es am Land NRW, endlich den politischen Willen zu zeigen und auf dieses Angebot einzugehen. Sie werden sehen, dass der KRM ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner ist.“

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