Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft München I beendet politisches Verfahren gegen IGMG-Generalsekretär

21. September 2010

„Die Staatsanwaltschaft München I hat mir nun offiziell mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Mir wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Personen eine kriminelle Vereinigung gebildet und mich damit „gegen die westliche Gesellschaft und ihre Werte und der damit einhergehenden Verteidigung der muslimischen Welt gegen die Ungläubigen“, verbündet zu haben. Dieser vermeintlichen Vereinigung – manche angeblichen Beteiligten kenne ich nicht einmal – wurde vorgeworfen, Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung, Bankrott, Geldwäsche, Unterstützung verbotener Organisationen und Unterstützung einer in der EU-Terrorliste angeführten Gruppierung begangen zu haben.

Im Ermittlungsverfahren wurde mir nichts Konkretes vorgeworfen, außer der abstrakten Floskel, ich sei „in die Entscheidungsfindung der Gruppierung mit eingebunden“ gewesen. So gab es von Anfang an nicht den geringsten Zweifel, dass das Verfahren am Ende eingestellt wird. Nach der medialen Eröffnung und der langen Dauer hatte es seinen politischen Zweck, nämlich angesehene Persönlichkeiten der muslimischen Gemeinschaft zu diskreditieren, erfüllt. Der rechtstaatliche Vorsatz der Unschuldsvermutung war von Anfang an nicht vorhanden. Die vorgeblich kritischen Medien berichteten fast ausschließlich aus dem Blickwinkel der Behörden, verbreiteten die Vorwürfe, ohne sich auch nur im Ansatz der Materie und der offensichtlich gewordenen politischen Motivation zu widmen.

Dabei wäre aus Sicht einer kritischen Öffentlichkeit schon die unterstellte Motivation im Ermittlungsbeschluss Anlass genug gewesen, die Glaubwürdigkeit des angestrengten Verfahrens in Zweifel zu ziehen. Ganz zu schweigen von den  einzigartigen Arbeitsmethoden der Arbeitsgruppe BIRGIT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/ Extremismus), dem Druck auf Beamten des polizeilichen Staatsschutzes zur Lieferung von belastendem Material, den falschen Behördenzeugnissen in Gerichtsverfahren und nicht zuletzt offiziellen Regierungsdokumenten einzelner Bundesländer, die ausdrücklich erwähnen, dass zur Bekämpfung der IGMG „polizeiliche Aktionen ohne Extremismusbezug“ und „Ermittlungen wegen Steuervergehen“ vorgenommen werden sollen. Aspekte, die in einem nichtmuslimischen Kontext längst eine Welle der Empörung ausgelöst hätten.

Vor allem im Hinblick auf die Defizite bei der Beachtung rechtstaatlicher Grundsätze und der Wahrung einer freiheitlich-demokratischen Streitkultur ist das Schweigen der Öffentlichkeit zum Umgang der Staatsgewalt mit den Muslimen im Allgemeinen und der IGMG im Besonderen höchst bedauernswert. Es bleibt abzuwarten, ob vor allem solche Personen, die das Ermittlungsverfahren instrumentalisiert haben und mit falschen Informationen und Bewertungen die öffentliche Vorverurteilung nachdrücklich unterstützt haben, sich nun auch öffentlich äußern und ihre Haltung zumindest hinterfragen werden.

Jedenfalls haben die angestrengten Maßnahmen nichts am Zuspruch der Muslime für die IGMG geändert. Dies ist nicht zuletzt dem Kurs der IGMG geschuldet, sich rigoros für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Vielfalt in unserem Land einzusetzen, die verfassungsrechtlich verbürgten Interessen der Muslime aufrichtig auf allen Ebenen zu vertreten und eine diskriminierende Präventionspolitik sowie den Assimilationsdruck ihnen gegenüber abzulehnen.“

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