Pressemitteilung

Weitere Ohrfeige für den bayerischen Verfassungsschutz

19. Februar 2004

In der gestrigen Hauptverhandlung zu der Strafsache gegen den stellvertretenden Generalsekretär der IGMG, Mustafa Yeneroğlu erteilte das Amtsgericht Hamburg dem bayerischen Verfassungsschutzamt eine weitere Abfuhr. Der Pressesprecher des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Robert Bihler hatte der Wahrheit zuwider Herrn Yeneroğlu unterstellt, er habe eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben. Das Gericht stellte nach der Aussage des Herrn Yeneroğlu das Verfahren ein, die Kosten und Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt.

Gegenstand der Strafanzeige durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz war die in dem vor dem Hamburger Landgericht geführten Verfahren (IGMG ./. Eckhoff) in der öffentlichen Sitzung am 21.03.2003 abgegebene eidesstattliche Versicherung, in der Herr Yeneroğlu bezugnehmend auf ein Telefongespräch mit Herrn Bihler im Dezember 2002 mitteilte, dass der Pressesprecher bestätigte, dass folgende Aussagen aus einer Sonderpublikation des bayerischen Verfassungsschutzes aus dem Jahre 1996, die der IGMG unterstellt wurden, „offensichtlich von Jugendlichen vor einer Moschee stammen“:

 Besonders feindlich steht die IGMG dem Christentum gegenüber:
„Für uns gibt es drei Feinde. Der Feind Nummer 1 sind die Christen. Der zweite Feind sind ebenfalls die Christen. Der Feind Nummer 3 sind abermals die Christen“.
„Ich habe einen der Jugendlichen später gefragt, was er mache, wenn ein Christ sein der Schwester das Kopftuch wegnehme. Zur Antwort bekam ich: Ich töte ihn. Dies ist richtig“.
(Aus der Publikation „Islamischer Extremismus, der Verfassungsschutz informiert“, Hrsg. Bayerisches Staatsministerium des Innern, 1996)

In einer Presseerklärung der IGMG vom 25.Februar 2003 hieß es: „Der Pressesprecher des bayerischen Verfassungsschutzes dagegen bestätigte in einem Telefongespräch Ende Dezember der IGMG, offensichtlich habe es sich wohl um Jugendliche vor einer Moschee gehandelt. Weitere Angaben könne er jedoch nicht machen, da die Akte zur Weiterbearbeitung an das Innenministerium des Freistaats übergeben worden sei. Auf die schriftliche Anfrage der IGMG vom 18.12.2002 reagierte das Innenministerium – wohl aus guten Gründen – nicht“. (Anm. der IGMG: übrigens hat das Innenministerium auf unsere damalige schriftliche Anfrage nach wie vor nicht geantwortet, 18.02.2004).

Nach der Aussage von Herrn Yeneroğlu – der die damals abgegeben eidesstattliche Versicherung bestätigte – stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Nach der Sitzung erklärte Yeneroğlu: „Offensichtlich wollte das Gericht dem Pressesprecher des bayerischen Verfassungsschutzes die Wiedergabe eines offensichtlich unwahren Zeugnisses ersparen, da dies unter anderem auch zu strafrechtlichen Konsequenzen gegen Herrn Bihler führen müsste. Zum möglichen Motiv der Strafanzeige sagte er: „Mir ist klar, dass leitende Mitarbeiter des bayerischen Verfassungsschutzes inzwischen durch die Aufdeckung mehrerer inhaltlich unwahrer Behördenzeugnisse, einiger Niederlagen vor den Gerichten und äußerst schlechter Position in den laufenden Verfahren immer mehr an Glaubwürdigkeit verlieren und daher verbittert sind. Ich hoffe jedoch, dass anhaltende Einschüchterungsversuche gegen Funktionäre der IGMG in Zukunft unterlassen werden und das Amt sich auf seine gesetzlichen Aufgaben beschränkt. Dabei möchte ich wiederholt die parlamentarische Kontrollkommission in Bayern an ihre gesetzlichen Aufgaben zur wirksameren Kontrolle des Verfassungsschutzes erinnern“.

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