Gemeinschaft

Zur Sichtung des Neumondes des Monats Schawwal 2012/1433

17. August 2012

Der Islam richtet sich bezüglich einiger Gottesdienste wie dem Fasten im Ramadan, der Hadsch, der Zakat, der Fitra-Abgabe und der Festtage nach dem Mondkalender. Die Ausübung dieser Gottesdienste sind zeitlich festgelegt. Denn in einem Koranvers heißt es: „Sie werden dich nach den Neumonden befragen. Sprich: ‚Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt.'“ (Sure Bakara, [2:189])

Den religiösen Bestimmungen zufolge beginnen die Mondmonate nach dem Sichtbar-Werden des Mondes über dem westlichen Horizont oder nach eindeutiger Sichtbarkeit nach Sonnenuntergang. Der Monat endet dann gleichermaßen mit der Sichtung des darauffolgenden Neumondes.

Der Ramadan ist der Monat des Fastens. Hierzu steht im Koran: „Es ist der Monat Ramadan, in welchem der Koran als Rechtleitung für die Menschen und als Beweis dieser Rechtleitung und als (normativer) Maßstab herabgesandt wurde. Wer von euch in diesem Monat zugegen ist, soll während seines Verlaufs fasten.“ (Sure Bakara, [2:185])

In einem Hadith unseres Propheten heißt es zudem: „Fastet, wenn ihr den Neumond seht, und beendet das Fasten mit dem darauf folgendem Neumond! Sollte er euch jedoch verborgen bleiben, so vervollständigt die Zahl von Schabân auf dreißig!“ (Buchârî und Muslim)

Dementsprechend folgt die IGMG bei der Sichtung des Neumondes folgenden Richtlinien:

Die Methode der IGMG folgt den Beschlüssen, die in der Konferenz des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung (ECFR) – in dem auch unsere Gemeinschaft aktives Mitglied ist – im Mai 1999 in Köln, während der Versammlung in unserer Zentrale im Juni 2008 und der Istanbul-Konferenz des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung vom 30. Juni – 4. Juli 2009/8-12 Radschab 1430 zur Sichtung des Neumondes gefasst wurden:

Hierbei bezieht sich die IGMG besonders auf den Beschluss des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung vom Mai 1999 in Köln.

1. Laut den Richtlinien des oben erwähnten Hadithes ist die Sichtung der Neumonde ausschlaggebend. Die Sichtung kann entweder mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskopes erfolgen.

2. Die Bekanntgabe der Sichtung muss auch durch astronomische Berechnungen unterstützt werden.

3. Wenn der Neumond in den muslimischen Ländern gesehen wird, ist die Sichtung erfolgt.

4. Wir sind keiner anderen Organisation gegenüber voreingenommen, sondern sind bei der Ergebnisfindung bemüht, auch wissenschaftliche Erkenntnisse anzuerkennen, damit wir die Richtigkeit der Gottesdienste unserer Gemeinschaft gewährleisten können.

5. Damit der astronomischen Berechnung zur Sichtung des Neumondes aus islamischer Sicht zugestimmt werden kann, muss der Neumond bei freier Sicht mit bloßem Auge erkennbar sein. Dieses Verfahren nennt man „Sichtbarkeit durch Urteil“.

6. Für die Sichtbarkeit müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

a) Nach Konjunktion des Mondes muss der Mond einen Winkelabstand von mehr als 8 Grad von der Sonne haben. Es ist allseits bekannt, das die Sichtung zwischen 7 und 8 Grad beginnt. Aus Vorsicht wird einstimmig der Winkelabstand von 8 Grad anerkannt.

b) Nach Sonnenuntergang darf der Winkelabstand des Mondes vom Horizont nicht weniger als 5 Grad betragen. Nur unter diesen Bedingungen ist die Sichtung des Neumondes mit bloßem Auge möglich.

7. Für die Sichtung des Mondes ist kein bestimmter Ort vorgegeben. Es genügt, wenn an irgendeinem Ort auf der Welt die Sichtung des Mondes stattfindet.

Gemäß der oben genannten Beschlüssen sind die Mondbewegungen für Ankara und Mekka für den Schawwal 2012/1433 wie folgt:

Laut astronomischen Berechnungen findet am Freitag, den 17. August 2012 um 15.55 Uhr GMT die Konjunktion und am Samstag um 3.51 Uhr GMT die Sichtung des Neumondes statt. Die Neumondsichel wird als erstes vom Pazifik aus sichtbar sein.

Am Tag der Konjunktion, also am Freitag, den 17. August 2012 geht der Mond in Ankara 28 Minuten und in Mekka 19 Minuten vor der Sonne unter. In diesem Augenblick befindet sich der Neumond in Mekka 4° 12′ und in Ankara 5° 01′ unter dem Horizont. Deshalb kann der Neumond weder in Ankara und Mekka gesehen werden noch von einem anderen Ort der Erde aus.

Am Tag der Sichtung des Neumondes, am Samstag, den 18. August 2012, geht der Mond in Ankara 4 Minuten und in Mekka 22 Minuten vor der Sonne unter. Obwohl bei Sonnenuntergang der Neumond in Ankara 29′ und in Mekka 4° 18′ über dem Horizont ist, kann er aus beiden Städten nicht gesehen werden.

Am ersten Tag des Monats Schawwal, also am Sonntag, den 19. August 2012, geht der Mond in Ankara 38 Minuten und in Mekka 1 Stunde 4 Minuten später unter und befindet sich damit bei Sonnenuntergang in Ankara 6° 19′ und Mekka  13° 34′ über dem Horizont.

Demnach beginnt der Monat Schawwal 1433 am Sonntag, den 19. August. Wir gratulieren zum Ramadanfest und grüßen all unsere Geschwister.

Im Namen des IGMG-Gelehrtenrates

Celil Yalınkılıç

Leiter der Irschadabteilung

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com