Pressemitteilung

IGMG verurteilt irreführende Berichterstattung in der FAZ

04. August 2010

„Der Versuch der Diffamierung der IGMG im Zusammenhang mit dem Verbot der IHH über lancierte Berichte wird nicht gelingen“, sagte der Generalsekretär der IGMG e.V., Oğuz Üçüncü und fügte hinzu: „Wir sind es leider gewohnt, dass sich manche Journalisten vermeintlich negative Informationen über Muslime zu eigen machen und ungeprüft wiedergeben. Welche Dimension jedoch die unkritische Übernahme von Positionen des Bundesinnenministeriums angenommen hat, zeigt nicht zuletzt in alarmierender Weise der Artikel in der FAZ vom 3. August 2010 über das Verbot der IHH“, sagte Üçüncü und bezog sich auf den Artikel von Peter Carstens unter der Überschrift „Euer Taschengeld für palästinensische Geschwister“.

Dazu sagte der Generalsekretär: „Es ist völlig legitim und richtig, dass sich Journalisten mit dem Verbot der IHH auseinandersetzen und unter Wahrung journalistisch-ethischer Grundregeln die Öffentlichkeit informieren. Dabei haben sie aber die Wahrheit und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit als oberste Gebote der Presse zu achten. Sie haben Nachrichten und Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, sowie Ehrverletzungen sind zu unterlassen. Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Dass der Autor des gegenständlichen Artikels diese Grundsätze des Pressekodex nicht kennt, ist kaum möglich“, so Üçüncü.

„Der besagte Journalist hat sich mit einer bemerkenswerten Einseitigkeit auf den Weg gemacht, eine Geschichte darüber zu erzählen, „Wie der Spendenverein IHH mit Verbindungen zu Milli Görüs die terroristische Hamas unterstützte'“, so der Untertitel, der jegliche Zweifel an der Verbotsverfügung des BMI zerstreuen soll. Der Autor gibt im Untertitel seines Beitrags keinen Vorwurf wieder, sondern stellt eine Tatsachenbehauptung auf. Offenbar ist es unwichtig, ob die Gerichte diesen Vorwurf bestätigen oder zurückweisen werden. Genauso wie es ihm offensichtlich unwichtig gewesen ist, ob die Vorwürfe „der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug, Urkundenfälschung, Bankrott und Untreue“š““š wie er sie im Artikel wiedergibt, überhaupt konkret die Funktionäre der IGMG betrafen bzw. noch im Raum stehen oder nicht – ganz zu schweigen von der Unschuldsvermutung, die im Zusammenhang mit der IGMG offenbar sowieso nicht gilt.

Im Ergebnis geht es ja vorgeblich um die Bekämpfung von „Islamisten“ und da ist offensichtlich jedes Mittel recht. Da schadet es auch nicht, wenn man so beeindruckt von der eigenen Rolle ist, dass man eine Organisation, die „social welfare“ (soziale Fürsorge) im Namen trägt und so auch in der Verbotsverfügung bezeichnet wird, in dem Artikel in „social warfare“ (soziale Kriegsführung) umbenennt und damit die eigene offenkundige Böswilligkeit ungewollt offenbart.

So verwundert es auch nicht, dass die Betroffenen des Artikels überhaupt nicht zu den Vorwürfen befragt werden, wie es zum Mindeststandard einer sachlichen journalistischen Tätigkeit gehört. Dass man die Behauptungen des Bundesinnenministeriums ebenso hinterfragen müsste, wie alle anderen, war wohl keine Überlegung wert“, so Üçüncü. „Es ist schade, dass sich eine solch bedeutende Zeitung wie die FAZ für so etwas hergibt“.

Üçüncü weiter: „Der Vorstand der IHH hat inzwischen gegen die Verbotsverfügung Klage eingereicht und wir sind äußerst zuversichtlich, dass das Verbot vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wird. Die Vorwürfe und insbesondere die Bewertungen und Zuschreibungen werden vor keinem Gericht Bestand haben. Insbesondere solche Behauptungen, die IHH habe mit Wissen und Wollen die Hamas oder diesem zugeordnete Organisationen unterstützt bzw. in dieser Absicht gehandelt, entbehren jeglicher Grundlage.

Sofern humanitäre Hilfsaktionen in Palästina eine mittelbare Unterstützung der Hamas bedeuten sollen, müsste dies u.a. auch für die deutsche und europäische Entwicklungshilfe für den Wiederaufbau des Gazastreifens gelten. Denn indem Deutschland und die EU an der Wiedererrichtung der Infrastruktur des Gazastreifens wirken, entlasten sie das Budget der Hamas, so die Logik des Bundesinnenministeriums, mit der das IHH-Verbot begründet wurde.

Oder wenn vorgeworfen wird, dass rein humanitäre Projekte der „Islamic Charitable Society Hebron“ unterstützt worden seien. Danach müsste der gleiche Vorwurf auch an die Vereinten Nationen und die UNWFP und UNDP (beides Töchterorganisationen der Vereinten Nationen) gerichtet werden, die ebenfalls über diese Institution humanitäre Projekte unterstützt haben, wie bereits eine kleine Internetrecherche ergeben hätte.

Bemerkenswert ist auch, wie der besagten humanitären Hilfsorganisation „š“šCharitable Society for social welfare“ im Jemen vorgeworfen wird, enge Verbindungen zum Terroristen Bin Ladin zu unterhalten, die gleichzeitig jedoch Mitglied der UN-Organisationen UNDPI und UNECOSOC ist.“

Die vorgenannten drei Beispiele seien nur exemplarisch erwähnt, um zu zeigen, welche Kuriositäten eine kleine google-Recherche ergeben hätte.

Zur Informierung der Mitglieder der Deutschen Islamkonferenz über den sog. Ausschluss des Islamrats sagte Üçüncü: „Ich möchte nochmals unterstreichen, dass Vertreter der IGMG bei der bestehenden Konzeption der Islamkonferenz auch im Falle einer Einladung durch den Innenminister nicht daran teilgenommen hätten.

Dies ist dem Innenministerium im Vorfeld deutlich gemacht und auch in der Öffentlichkeit kommuniziert worden. Demnach handelt es sich bei dem Wortgebrauch „Ausschluss des Islamrats“ um nichts anderes als um den Versuch, die tatsächlichen Hintergründe der Nichtteilnahme des Islamrats zu verschleiern. Nichts desto trotz scheint das Bundesinnenministerium nach wie vor größte Schwierigkeiten zu haben, ihre Linie überzeugend darzustellen. Denn warum sonst werden alle Mitglieder der Islamkonferenz angeschrieben und mit einseitigen Behauptungen, die gerichtlich nicht geprüft sind, konfrontiert? Bis zum Verbot der IHH hat man den „Ausschluss“ mit den im Artikel wiedergegebenen Vorwürfen wie der Bildung einer kriminellen Vereinigung usw. erklärt. Dass sich diese Vorwürfe in Luft auflösen werden, war von Anfang an für jeden offensichtlich, der sich damit auseinandergesetzt hat, weil sie jeglicher Grundlage entbehren. Doch haben sie ihren Zweck für eine gewisse Zeit erfüllt. Nun soll über das Verbot der IHH und dem vergeblichen Versuch der Zurechnung der Vorwürfe zur IGMG nachgeholfen werden, diese und insbesondere ihre Führung weiter zu diskreditieren.“

Weiter sagte der Generalsekretär der IGMG zu den Ausführungen in der FAZ: „Wir sind uns bewusst, dass sog. “islamkritische“ Kreise in der Union Herrn Bundesinnenminister de Maiziere zu einer Politik treiben, die weder verfassungsrechtlich legitimierbar ist, noch der Integration der Muslime in Deutschland dient. Diesen Kreisen geht es darum, die IGMG in die Nähe des Terrorismus oder zumindest der Kriminalität zu stellen, um sie aus dem öffentlichen Diskurs über die gegenwärtige Islampolitik, die als präventive Sicherheitspolitik betrieben wird, heraus zu halten.

Kreise, die jede Form von muslimischer Religiosität verdächtigen, die das Kopftuch als eine verfassungsfeindliche Verhaltensweise betrachten und sich noch für den Gewissenstest im Rahmen der Einbürgerung eingesetzt haben, die eine gleichberechtigte Partizipation der Muslime ablehnen und die Gleichstellung der islamischen Religionsgemeinschaften mit den christlichen Religionsgemeinschaften mit allen Mitteln behindern wollen, bedienen sich nur scheinbar legitimer Mittel, um einen aufrichtigen Diskurs über einen adäquaten Umgang mit Muslimen bereits im Keim zu ersticken. Organisationen und Personen, die sich für eine andere Politik einsetzen, werden kriminalisiert und ausgegrenzt. Dies wird jedoch nicht gelingen!“, sagte Üçüncü abschließend.

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com