Pressemitteilung

Kopftuch-Urteil ist eine Chance

28. August 2020
Pressemitteilung

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Chance, die Kopftuchdebatte auf eine sachliche und konstruktive Ebene zu bringen. Dies gilt sowohl für die öffentliche Debatte als auch für den innermuslimischen Diskurs“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Berliner „Neutralitätsgesetz“ verfassungswidrig ist und Frauen mit Kopftuch diskriminiert. Bekir Altaş weiter:

„Kopftuchverbote haben noch nie überzeugt. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht erkannt und dem Berliner ‚Neutralitätsgesetz‘ Verfassungswidrigkeit attestiert. Wir sind sehr froh und erleichtert über diese Entscheidung. Denn das Gesetz hat de facto nur gebildete muslimische Frauen diskriminiert, die ein Kopftuch tragen und höhere Positionen anstreben; im vorliegenden Fall die Position einer Lehrerin. Sog. Kopftuchgegner haben sich demgegenüber noch nie beschwert, wenn dieselbe Frau in demselben Klassenzimmer als Putzfrau tätig war. Diesem ohnehin haarsträubenden Widerspruch die Krone aufgesetzt haben die ‚Kritiker‘ dann noch mit der Behauptung, sie kämpften gegen Unterdrückung der muslimischen Frau. Gut, dass dieses Heucheln ein stückweit entlarvt wurde.

Bewusst oder unbewusst waren Kopftuchverbote auch unter Muslimen jenen Kreisen Wasser auf die Mühlen, die gegen die Selbstständigkeit der Frauen sind; solchen, die aus vermeintlich traditionellen Vorstellungen heraus nicht wollen, dass Frauen arbeiten, Karriere anstreben, sondern zu Hause bleiben. Auch deshalb begrüßen wir die Entscheidung des BAG ausdrücklich. Sie stärkt Frauen, die ein Kopftuch tragen, nicht nur gegenüber ihren üblichen ‚Kritikern‘ und in der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber veralteten Vorstellungen innerhalb der muslimischen Communitys.

Auch vor diesem Hintergrund müssen wir dringend verbal abrüsten und die inzwischen 20 Jahre andauernde Debatte versachlichen. Zurückblickend erkennt man deutlich, dass das Kopftuch durch die Art und Weise wie öffentlich darüber diskutiert wurde, nicht nur innerhalb religionskritischer Kreise zu einer Bedeutungsüberhöhung geführt hat. Das andauernde populistische Einpeitschen auf das Kopftuch hat auch innerhalb religionsnaher Kreise zu Automatismen, Reflexen und einer Abwehrhaltung geführt, die eine sachliche Auseinandersetzung sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der muslimischen Community fast unmöglich gemacht haben.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Chance, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Die Richter haben mit der Absage an das Verbot den Grundstein für einen neuen Dialog gelegt. Jetzt müssen wir darauf aufbauen und vorankommen, um weiteren Schaden abzuwenden – auch und gerade im Hinblick auf schwierige und kontroverse Themen innerhalb der muslimischen Community.

Wir können es uns nicht erlauben, dass Musliminnen und Muslime, die inzwischen in dritter, vierter Generation in Deutschland leben und hier geboren und sozialisiert wurden, deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sind und sich nicht akzeptiert fühlen in ihrem eigenen Land, weil öffentlichkeitswirksame Stimmen über das Kopftuch eine allgemeine feindselige Stimmung gegen sie erzeugen, die zu Diskriminierungen in nahezu allen Lebensbereichen und sogar zu tätlichen Übergriffen führt.“

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